Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Anwendungs- und Geltungsbereich
Diese AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Netto Werbung GmbH und dem Kunden. Mit der Bestellung oder Nutzung von Dienstleistungen akzeptiert der Kunde diese AGB.
2. Preise und Zahlungskonditionen
Die Netto Werbung GmbH kann Preise jederzeit anpassen. Neukunden zahlen 50 % bei Auftragserteilung, die Restzahlung erfolgt bei Onlinestellung der Webseite. Anzahlung und Restzahlung sind unmittelbar nach Eingang zu begleichen. Alle anderen Zahlungen sind innerhalb von 10 Tagen fällig.
3. Vertragsbeginn, Vertragsdauer & Dienstleistungsvertrag
Der Vertrag tritt mit Auftragserteilung oder der schriftlichen Akzeptanz durch den Kunden in Kraft.
Die Netto Werbung GmbH arbeitet auf Basis individueller Dienstleistungsverträge, die für grössere Projekte erforderlich sind.
Diese Verträge regeln den spezifischen Leistungsumfang, Zahlungsmodalitäten sowie Rechte & Pflichten.
Ein Dienstleistungsvertrag gilt als rechtsgültig, sobald er schriftlich vom Kunden akzeptiert wurde (z. B. durch Unterschrift, E-Mail-Bestätigung oder durch Annahme einer Auftragsbestätigung). Ohne ausdrücklichen Widerspruch innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung gilt der Vertrag als angenommen.
Wird der Vertrag vom Auftraggeber vorzeitig gekündigt, hat die Netto Werbung GmbH Anspruch auf das vereinbarte Honorar abzüglich ersparter Aufwendungen. Bereits erbrachte Teilleistungen sind entsprechend zu vergüten.
Ohne anderslautende Vereinbarung gelten zusätzlich die Bestimmungen dieser AGB.
Für bestimmte Dienstleistungen gilt eine Mindestlaufzeit von einem Jahr mit automatischer Verlängerung, sofern nicht 90 Tage vor Ablauf gekündigt wird.
4. Leistungsfristen und Abnahme
Leistungsfristen und Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich im Vertrag vereinbart wurden. Nach der Fertigstellung einer Webseite, einer App oder eines Webshops sowie der Übergabe der Domain(s) an den Kunden, gilt ein 10-tägiges Einspracherecht für Korrekturen und Ergänzungen. Danach gilt der gesamte Auftrag als vollumfänglich akzeptiert und abgeschlossen, und die Restzahlung sämtlicher Aufwendungen ist sofort fällig. Nach Eingang der Schlusszahlung werden alle relevanten Logindaten übergeben.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle notwendigen Informationen, Unterlagen und Materialien rechtzeitig bereitzustellen, die für die ordnungsgemässe Durchführung des Auftrags erforderlich sind. Verzögerungen oder Mehraufwand, die durch verspätete oder unvollständige Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen zu dessen Lasten.
5. Zahlungsverzug und Mahnung
Bei verspäteter Zahlung erhebt die Netto Werbung GmbH Verzugszinsen in Höhe von 5 % pro Jahr gemäss Art. 104 OR. Die Netto Werbung GmbH kann bei Zahlungsverzug Dienstleistungen aussetzen oder Verträge fristlos kündigen. Gewährte Spezialpreise gelten nur bei fristgerechter Zahlung. Bei Zahlungsverzug verliert der Kunde den Anspruch auf Spezialpreise, und es werden die regulären Preise berechnet.
6. Geistiges Eigentum & Nutzungsrechte
Alle im Rahmen des Projekts durch die Netto Werbung GmbH erstellten Logos, Icons, Grafiken, Texte, Webseiten, Apps, Softwarelösungen und andere Designelemente unterliegen dem Urheberrecht (Art. 2 URG, Schweiz).
Die uneingeschränkte Nutzung oder Weitergabe an Dritte ist erst nach vollständiger Bezahlung aller offenen Dienstleistungen sowie einer schriftlichen Bestätigung durch die Netto Werbung GmbH zulässig.
Bis zur vollständigen Begleichung der Rechnung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte beim Urheber (Netto Werbung GmbH).
Sollte der Kunde die erstellten Werke ohne vollständige Zahlung oder ohne schriftliche Genehmigung der Netto Werbung GmbH nutzen oder an Dritte weitergeben, behält sich die Netto Werbung GmbH rechtliche Schritte vor, darunter:
Unterlassungsklage gemäss Art. 62 URG
Schadenersatzforderung oder Lizenzgebühr gemäss Art. 62 Abs. 2 URG
Einstweilige Verfügung zur sofortigen Einstellung der Nutzung
Falls nicht schriftlich anders vereinbart, sind alle durch die Netto Werbung GmbH erstellten Werke ausschliesslich zur Nutzung durch den Kunden vorgesehen und dürfen nicht ohne vorherige Genehmigung modifiziert oder weiterverkauft werden.
7. Haftung im Rahmen der App-Entwicklung
Die Netto Werbung GmbH übernimmt die Verantwortung für die Konzeption, das Design und die technische Entwicklung von Webseiten und Apps gemäss den spezifischen Anforderungen des Kunden. Die Einreichung der App bei den entsprechenden Plattformen erfolgt durch die Netto Werbung GmbH nach Fertigstellung und Prüfung der Einhaltung der jeweiligen Plattformstandards.
Sollte die App von einem Plattformbetreiber abgelehnt werden, obliegt es dem Kunden, die geforderten Änderungen vorzunehmen und der Netto Werbung GmbH zur Verfügung zu stellen. Die Netto Werbung GmbH übernimmt keine Gewähr für die Akzeptanz der App nach erneuter Einreichung. Die Haftung der Netto Werbung GmbH ist ausgeschlossen, sofern die Ablehnung auf Gründen beruht, die ausserhalb ihres Einflussbereichs liegen.
Die Haftung der Netto Werbung GmbH für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Netto Werbung GmbH nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesen Fällen auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
8. Haftungsausschluss für SEO/SEA-Dienstleistungen
Die Netto Werbung GmbH verpflichtet sich zur sachgerechten Anwendung der vom Kunden zur Verfügung gestellten Keywords im Rahmen von SEO und SEA. Der Erfolg wird primär anhand der erzielten Impressionen und Klicks gemessen. Eine Haftung für die Nicht-Erreichung der vom Kunden erwarteten Ergebnisse ist ausgeschlossen, sofern diese auf Faktoren beruhen, die ausserhalb des Einflussbereichs der Netto Werbung GmbH liegen.
9. Haftungsausschluss für Richtlinienverstösse und Inhalte
Die Netto Werbung GmbH übernimmt keine Haftung für Richtlinienverstösse oder abgelehnte Inhalte seitens Dritter, einschliesslich Plattformen wie Apple oder Google. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Einhaltung aller relevanten Richtlinien und stellt die Netto Werbung GmbH von jeglicher Haftung frei.
10. Pflichten und Verantwortungen des Kunden
Der Kunde ist voll verantwortlich für alle Informationen, die er im Internet zugänglich macht. Er versichert, dass alle von ihm bereitgestellten Inhalte frei verwendet und bearbeitet werden können und dass er über die erforderlichen Urheberrechte verfügt. Der Kunde stellt die Netto Werbung GmbH von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf den bereitgestellten Inhalten beruhen.
Alle von der Netto Werbung GmbH erstellten Werke (z. B. Konzepte, Designs, Texte, Grafiken) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Honorars Eigentum der Netto Werbung GmbH. Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber das einfache Nutzungsrecht für den vertraglich festgelegten Zweck. Jede darüber hinausgehende Nutzung bedarf der schriftlichen Zustimmung der Netto Werbung GmbH und ist gesondert zu vergüten.
11. Geheimhaltung und Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich zur strikten Vertraulichkeit aller im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhaltenen Informationen, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf Geschäftsgeheimnisse, vertrauliche Daten und sonstige sensitive Informationen.
Vertragsstrafe bei Verstössen:
Im Falle eines Verstosses gegen diese Verpflichtungen wird eine Vertragsstrafe von mindestens CHF 30’000 fällig. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung bleibt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehen.
Diese Vertragsstrafe kann erhöht werden, wenn der verursachte Schaden den festgelegten Betrag übersteigt.
12. Gerichtsstand / Anwendbares Recht
Für allfällige Streitigkeiten ist der Gerichtsstand am Sitz der Netto Werbung GmbH. Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.
Höhere Gewalt:
Ereignisse höherer Gewalt, die die Erbringung der Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen die Netto Werbung GmbH, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Als höhere Gewalt gelten alle vom Willen und Einfluss der Netto Werbung GmbH unabhängigen Umstände, wie Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg, Streik, behördliche Anordnungen oder ähnliche unvorhersehbare Ereignisse.
Salvatorische Klausel:
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Wil, 1. Juli 2020